Datenschutzerklärung COVID-19

Tests und Management von Maßnahmen

Stand: 31.10.2020 | als PDF downloaden

Die TCG UNITECH GmbH (nachfolgend „TCG“) und das Labor Dr. Georg Mößlacher/Innovetlab (nachfolgend „Labor“) sind jeweils eigenständige Verantwortliche im Sinne von Art 4 Abs 7 Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) hinsichtlich der Verarbeitung von Patientendaten im Zusammenhang mit der Durchführung von COVID-19 PCR Tests. TCG führt auch eigenständig Tests im Zusammenhang mit COVID-19 durch (Antikörper, Antigen), wobei aber keine Datenübertragung nach außen vorgenommen wird. Diese Datenschutzerklärung dient der Erfüllung der Anforderungen von Art 13 und 14 DSGVO in diesem Zusammenhang.

I. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich

Der Verantwortliche ist:
TCG UNITECH GmbH, Steiermärker Straße 49, 4560 Kirchdorf an der Krems Erreichbar:   datenschutz@tcgunitech.com

Labor / Auftragsdatenverarbeiter:
Dr. Georg Mößlacher, InnoVetLab
Labor-ID: 124993

Im Zuge der SARS-CoV-2 Pandemie lt. Epidemiegesetz §28(c)1 zugelassenes Labor für die Untersuchung humanmedizinischer Proben

II. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet

Unter personenbezogenen Daten versteht TCG alle Informationen, die sich auf Ihre Person beziehen. Als Probenentnehmende Einrichtung kommen die Bereiche Betriebsarzt, Ambulanz und Portierbereich auch mit sogenannten besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten in Kontakt. Das sind insbesondere Gesundheitsdaten, d.h. personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen (Fiebermessen, Probenentnahmen).

Im Zuge der Durchführung von COVID-19 Tests verarbeitet TCG eine Vielzahl von Kategorien von personenbezogenen Daten über Sie, insbesondere Ihre Kontaktdaten und Gesundheitsdaten (so etwa Speichelproben, Blutproben; Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand). Prinzipiell werden nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die für die Erfüllung der Durchführung von COVID-19 Tests erforderlich sind.

III. Für welchen Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet TCG Ihre personenbezogenen Daten?

TCG verarbeitet Ihre unter Punkt II. genannten personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO zum Zweck der Durchführung von COVID-19 Tests

(Rechtsgrundlage ist der Art 9 Abs 2 lit h DSGVO). Neben der Erhebung Ihrer Daten durch das Testformular führt TCG die Probenentnahme, im Falle von PCR Tests auch die Übermittlung der Proben an das Labor und die Verrechnung durch.

Die Testung, Erhebung, Verarbeitung und Bekanntgabe der Daten erfolgt zu folgendem Zweck

  • Durchführung von behördlich angeordneten Maßnahmen (zB Quarantäne von Mitarbeiter/Innen)
  • Verhinderung bzw. Eindämmung der Ausbreitung des CORONA-Virus (im Unternehmen oder auch durch Mitarbeiter/Innen)

Es erfolgt folglich auch die Verarbeitung von Daten die zur Erfüllung der folgenden Aufgaben erforderlich sind:

  • Erhebung von Daten der Personen, bei denen eine Infektion festgestellt wurde oder bei denen Kontakt mit einer infizierten Person bestanden hat
  • Erhebung von Daten der Personen, die sich in einem der Risiko-Gebiete in einem relevanten Zeitraum aufgehalten haben

Dazu werden auch Daten von Besuchern/Kunden/externen Projektmitarbeitern, und generell von allen Personen erhoben werden, die in direktem Kontakt mit den Mitarbeiter/Innen stehen, um festzustellen, ob diese diesen beiden Kriterien (selbst infiziert und/oder Kontakt mit infizierten Personen; Aufenthalt in einem Risiko-Gebiet) entsprechen.

IV. Rechtliche Grundlage

Im arbeitsrechtlichen Kontext ist festzuhalten, dass jeder Arbeitgeber gegenüber seinen ArbeitnehmerInnen zur Fürsorge verpflichtet ist, wozu der Ausschluss von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zählt. Vor diesem Hintergrund kann die Verarbeitung von Gesundheitsdaten auf Art. 9 Abs. 2 lit.b DSGVO iVm den jeweils einschlägigen Bestimmungen zur Fürsorgepflicht (Verarbeitung zum Zwecke der Erfüllung arbeits- und sozialrechtlicher Pflichten) gestützt werden. Für die Übermittlung der Gesundheitsdaten an die Gesundheitsbehörden normiert Art. 9 Abs. 2 lit.i DSGVO iVm § 10 Abs. 2 DSG eine entsprechende Rechtsgrundlage (Verarbeitung aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit). Weiters kann auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörden ebenso eine Pflicht des Arbeitgebers zur Auskunftserteilung (über Verdachtsfälle und Infektionen) nach Art. 9 Abs. 2 lit.i DSGVO iVm § 5 Abs. 3 Epidemiegesetz 1950 bestehen..

V. Woher stammen Ihre personenbezogenen Daten?

Für die COVID-19 Test erhebt TCG Ihre Daten durch das auszufüllende Testformular bzw. und führt die Probenentnahme durch (z.B. Übergabe des Spucktests).

Andere Daten werden den Besucherprotokollen bzw. auch den mitzuführenden Kontakttagebüchern entnommen. Interne Daten stammen der TCG Personalverwaltung und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

VI. An wen übermittelt TCG Ihre personenbezogenen Daten?

Die TCG übermittelt für PCR Tests die personenbezogenen Daten samt der Probe per Boten an das Labor im Zuge der Durchführung von COVID-19 PCR-Tests. Als Auftragsverarbeiter ist InnoVetLab tätig. Bei TCG eigenen Tests, durchgeführt durch autorisiertes Personal, werden die Daten intern verarbeitet.

Meldungen im Fall eines positiven Ergebnisses werden automatisch auf Grund von geltenden Gesetzen durch das Labor selbst bzw. TCG vorgenommen. Wobei das Labor mit PCR Tests als vom Ministerium autorisierte Stelle ein behördlich anerkanntes Testergebnis liefert, und die internen Tests nur informativen Charakter für die Behörden haben.

Bei positiven PCR Tests übermittelt TCG bei Mitarbeitern an das Labor zusätzlich noch die Sozialversicherungsnummer und Kontaktdaten, um die epidemiologisch korrekte Meldung des Labors an die Behörden zu unterstützen. (siehe rechtliche Grundlagen)

VII. Wie lange werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert?

Die unter Punkt II. genannten personenbezogenen Daten (insbesondere Befunddaten) werden so lange gespeichert, wie es für die Durchführung der COVID-19 Tests erforderlich ist, sowie darüber ggf. hinaus gesetzlich vorgesehen ist.

Grundsätzlich werden Daten solange aufbewahrt, wie sie für die Abwicklung bzw. den Nachweis von notwendigen Maßnahmen benötigt werden. Bei Wegfall des Zwecks werden die Daten gelöscht.

VIII. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Art 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Art 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art 77 DSGVO).

Nähere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie unter: https://www.dsb.gv.at/rechte-der-betroffenen.

Ihre Betroffenenrechten in Zusammenhang mit Durchführung und Transport der Abstriche sowie mit der Verrechnung machen Sie bitte geltend unter datenschutz@tcgunitech.com.

Ihre Betroffenenrechte im Zusammenhang mit Laborleistung & Versendung der Befunde machen Sie bitte geltend unter office@innovetlab.at

Die zuständige Datenschutzbehörde für Österreich ist die Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien (www.dsb.gv.at).